Was wird bewertet ?

- Bebauten und unbebaute Grundstücke
- Wohn- und Geschäftsgebäude
- Eigentumswohnungen
- Garagenhöfe etc.


Wann wird bewertet ?

- bei Kauf und Verkauf
- bei Erbschaften
- bei Vormundschaften
- bei Scheidungen


Wozu wird bewertet ?

- um Fehlinvestitionen zu vermeiden
- für gerechte Erbaufteilungen
- um Wirtschaftlichkeit zu belegen
- zur gerechten Vermögensaufteilung/Zugewinnberechnung

Immobilienbwertung
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