Was wird bewertet ?
- Bebauten und unbebaute Grundstücke
- Wohn- und Geschäftsgebäude
- Eigentumswohnungen
- Garagenhöfe etc.
Wann wird bewertet ?
- bei Kauf und Verkauf
- bei Erbschaften
- bei Vormundschaften
- bei Scheidungen
Wozu wird bewertet ?
- um Fehlinvestitionen zu vermeiden
- für gerechte Erbaufteilungen
- um Wirtschaftlichkeit zu belegen
- zur gerechten Vermögensaufteilung/Zugewinnberechnung